Kurtaxe

Die Kurtaxe, gemäß der aktuellen Kurabgabesatzung wird vom Vermieter in der Buchungsbestätigung berechnet.


In der Ferienregion Fischland - Darß - Zingst wird die Kurtaxe (Preise im unteren Kasten) entsprechend den jeweiligen Ortssatzungen erhoben. Für manche Gäste ein Ärgernis, hat die Kurtaxe durchaus ihre Berechtigung - die Kurabgabe der Urlaubsorte und Seebäder dient in erster Linie zur Pflege, Wartung und Erweiterung der touristischen Angebote und der entsprechenden Infrastruktur. Vielen Ostseeurlaubern ist es nicht wirklich bewusst - aber für ein unbeschwertes und vielseitiges Urlaubsvergnügen sind seitens der Kommunen Anstrengungen und Aufwendungen nötig, welche natürlich auch finanziert werden müssen. Mittels Kurtaxe werden u. a. folgende Leistungen finanziert (u. v. m.):

 

  • Strandreinigung, Müllentsorgung am Strand und in den Kuranlagen
  • Unterhaltung von Kuranlagen, Promenaden und Seebrücken etc.
  • Unterhaltung öffentlicher Toiletten
  • Strand- und Badesicherheit, Wasserwacht
  • Sportanlagen, Kinderspielplätze, Spielgeräte, etc.
  • Unterhaltung von Tourist Informationen usw.
  • Kostenfreies Veranstaltungs- und Unterhaltungsangebot
  • kostenfreie Urlaubershuttles, Bäderbahnen o. ä.

Die Kurkarte gilt in Darß, Dierhagen, Graal-Müritz, Prerow, Ribnitz-Damgarten, Wieck a. Darß, Wustrow und Zingst. Deshalb können kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen in der Region Fischland-Darß-Zingst vergünstigt besucht werden.


Ab dem 01. 01. 2026 gilt eine neue Kurabgabensatzung!


Erwachsene: 2,30 € (ab 01. 01. 2026: Erwachsene und Personen ab 15 Jahren: 3,00 €)
Kinder bis 6 Jahre: befreit (ab 01. 01. 2026: Kinder bis 5 Jahre befreit)
Kinder und Jugendliche von 7 - 17 Jahren: 1,15 € (ab 01.01.2026: Kinder und Jugendliche von 6- 14 Jahren: 1,50 €)
Schüler und Studenten ab 18 Jahre: 2,30 € (ab 01. 01. 2026: entfällt)
Schwerbehinderte (GdB 50% - 99%): 1,15 € (ab 01. 01. 2026: 1,50 €)
Schwerstbehinderte (100 %): befreit (ab 01. 01. 2026: weiterhin befreit)
Eingetragene Begleitperson von Schwerstbehinderten (100 %): befreit (ab 01. 01. 2026: weiterhin befreit)
Dienstreisen/beruflich bedingte Aufenthalte: befreit (ab 01. 01. 2026: weiterhin befreit)
Familienbesuche: befreit (ab 01. 01. 2026: weiterhin befreit)
Hund: 1,00 € (ab 01. 01. 2026: keine Kurabgabe mehr)


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